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CORONA-MASSNAHMEN

 Wir heißen Sie herzlich bei uns willkommen!

Beherbergung (auch touristisch)

  • 3G: Zugang für Geimpfte, Genesene oder Getestete
  •   Bei Anreise ist entweder der Nachweis
    • einer vollständigen Corona-Schutzimpfung (mindestens 14 Tage nach der abschließenden Impfung),
    • der vollständigen Genesung von Covid19 (positiver PCR-Test: min. 28 Tage und max. 6 Monate alt)
    • oder ein negativer Corona-Test vorzulegen.
  • Was heißt Testnachweis?

      • (Negativer) Testnachweis: Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus
      • Testnachweis ist bei Ankunft und zustätzlich alle weiteren 72 Stunden vorzulegen.
      • Schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage eines:
          • PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
          • PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
          • Vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, und im Übrigen den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entspricht
      • Ein Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung (Selbsttest) kann unter Aufsicht bei Check-In durchgeführt werden. Der Test kann mitgebracht oder bei uns für 3,00 € zum Selbstkostenpreis erworben werden.

Für wen bestehen Ausnahmen von der Testpflicht?

Getesteten Personen stehen gleich:

    • Kinder bis zum 6. Geburtstag
    • Schüler und Schülerinnen, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen

    Damit Sie sich trotz Corona im Urlaub sicher fühlen, haben wir ein umfangreiches Hygienekonzept erarbeitet. Wir halten uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben der bayerischen Regierung.

     

     

    Grundsätzlich gilt:

    • FFP2 Maskenpflicht in allen gemeinschaftlich genutzten Bereichen
      • Auf dem Zimmer und am Tisch im Restaurant dürfen Sie die Maske abnehmen
      • bei Kinder zwischen 6 – 14 Jahren genügt eine Mund-Nasen-Bedeckung
      • Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit
    • Mindestabstand von 1,5 Metern wahren
    • Regelmäßiges und gründliches Händewaschen
    •  Vom Besuch von Beherbergungsbetrieben sind ausgeschlossen:
      • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV2-Infektion,
      • Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten oder aus anderen Gründen Quarantänemaßnahmen unterliegen (z. B. Rückkehr aus dem Risikogebiet)
      • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische All-gemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratori-sche Symptome jeder Schwere).

    Allgemeines

    • Regelmäßige Desinfektion aller Kontaktflächen
    • Mitarbeiter tragen Maske

    Rezeption

    • Vorzeigen der Corona-Nachweise bei Anreise > Geimpft / Genesen / Getestet
    • Corona-Informationen bei Anreise > Wir beantworten alle Ihre Fragen gerne

    Zimmer

    • Zimmer werden gründlich gereinigt, desinfiziert und ausgelüftet
    • Reinigung erfolgt nur in Abwesenheit der Gäste > Einhaltung des Mindestabstands
    • Keine Maskenpflicht auf dem Zimmer

    Frühstück

    • Platzierung durch unsere Mitarbeiter / Zimmernnummern auf Tisch vermerkt
    • Sicherheitsabstand zwischen den Tischen
    • Regelmäßige Desinfektion der Tische und aller Kontaktflächen
    • Regelmäßiges Lüften
    • Keine Maskenpflicht am Sitzplatz
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